Internationaler Gerichtshof führt Nuklearschlag gegen Israel

Israel begeht in Gaza Genozid – und ruft dazu auf. Der Entscheid des Internationalen Gerichtshofs könnte für Israel nicht verheerender sein –– eine Analyse.

Peter Hänseler

Tote Kinder und Richter

Einleitung

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat am 26. Januar 2024 einen Entscheid gefällt, welcher einerseits den durch Israel geführten Genozid offenlegt und andererseits nachweist, dass die Führungsriege in Israel zu Genozid aufruft.

Nachdem wir seit Monaten die Konflikte um und in Israel geschichtlich aufgearbeitet haben und in Teil 5 im Fazit unsere Ergebnisse zusammengefasst haben, publizierten wir letzte Woche in unserem Artikel «Der 7. Oktober 2023 – ein Land versinkt in den Abgründen seiner Geschichte» einen detaillierten Bericht über die Vorkommnisse um den 7. Oktober.

Wir wiesen nach, dass das Narrativ über die Vorkommnisse des 7. Oktobers, das im Westen herumgereicht wurde, einer Überprüfung nicht standhält: Von einem grossangelegten Terroranschlag der Hamas auf die israelische Bevölkerung wie dies von Israel und westlichen Medien kolportiert wurde, kann unseres Erachtens nicht die Rede sein. Unsere Leser können sich selbst ein Bild machen; wir basieren unsere Ergebnisse vor allem auf israelische Quellen.

In diesem Artikel erörtern wir das Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag, das am 29. Dezember 2023 von Süd-Afrika eingeleitet wurde und innert kürzester Zeit zu einem Entscheid führte: Innert einem Monat. Das entspricht in solchen Verfahren einem Wimpernschlag.

Das Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof war von juristischen Eigenheiten geprägt, welche einem Laien zum Teil schwer zu vermitteln sind. Weiter war es gekennzeichnet von einer Fülle von Fakten und Argumenten. Wir bemühen uns in diesem Artikel, ein Gesamtbild zu vermitteln, das den Tenor des Entscheids und die Argumente Israels realistisch wiedergibt. Um jedoch zu verhindern, dass dieser Artikel unleserlich und zu lang wird, konnten wir nicht auf jedes Detail eingehen.

Für jene Leser, welche alle Dokumente einsehen möchten, verweisen wir auf die Webseite des Internationalen Gerichtshofs (Englisch und Französisch).

Was hat der Gerichtshof entschieden?

Der gesamte mündliche Entscheid mit den Erwägungen des Gerichts finden Sie hier in englischer Sprache:

Israel wurde vom Internationalen Gerichtshof zu Folgendem verpflichtet:

Israel hat aufgrund seiner Verpflichtungen unter der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (UN-Genozid-Konvention) alles vorzukehren, um die Bestimmungen von Art. II dieser Konvention im Zusammenhang mit den Palästinensern in Gaza einzuhalten. Insbesondere:

Punkt 1

Die Palästinenser nicht zu töten, physischen oder psychischen Schaden zuzufügen, ihre Lebensgrundlage nicht zu zerstören, die Fortpflanzung der Palästinenser nicht zu behindern.

Punkt 2

Israel stellt mit sofortiger Wirkung sicher, dass sein Militär keine der unter Punkt 1 beschriebenen Handlungen begeht.

Punkt 3

Der Staat Israel ergreift alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen zur Verhinderung und Bestrafung der direkten und öffentliche Aufstachelung zum Völkermord an Mitgliedern der palästinensischen Gruppe im Gazastreifen.

Punkt 4

Der Staat Israel ergreift sofortige und wirksame Maßnahmen, um die Bereitstellung von dringend benötigte Grundversorgung und humanitäre Hilfe zu ermöglichen, um die widrigen Lebensumstände der Palästinenser im Gazastreifen zu verbessern;

Punkt 5

Der Staat Israel ergreift wirksame Maßnahmen, um die Zerstörung zu verhindern und die Beweise zu sichern, die im Zusammenhang mit Anschuldigungen von Handlungen stehen, die in den Anwendungsbereich von Artikel II und Artikel III derder Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes gegen Mitglieder der palästinensischen Gruppe im Gaza-Streifen;

Punkt 6

Der Staat Israel legt dem Gerichtshof einen Bericht über alle Maßnahmen vor, die er getroffen hat, um dieser Anordnung Wirkung zu verleihen innerhalb eines Monats ab dem Datum dieses Beschlusses einen Bericht vor.

Gericht ist den Begehren Süd-Afrikas praktisch vollumfänglich gefolgt

Diese sechs Punkte entsprechen dem Begehren Süd-Afrikas mit einer Ausnahme. Südafrika stellte neben diesen Punkten den Antrag, Israel sei zu einem Waffenstillstand zu zwingen. Diesem Ansinnen kam der Gerichtshof nicht nach. Zwar wies das Gericht Israel nicht an, die Waffen schweigen zu lassen, Israel wird jedoch praktisch zur Einstellung der ihrer militärischen Aktion faktisch gezwungen, ansonsten Israel die obgenannten sechs Punkte gar nicht erfüllen kann.

Der Entscheid ist kein Urteil, sondern es wurden sogenannte Vorsorgliche Massnahmen erlassen. Dies tun Gerichte auf der ganzen Welt, also auch Zivilgerichte in der Schweiz, Deutschland und den USA.  Der Internationale Gerichtshof kann solche Vorsorglichen Massnahmen (Art. 41 der Statuten) erlassen, wenn Rechte, die Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sind, irreparabel beeinträchtigt werden könnten Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist oder wenn die angebliche Missachtung solcher Rechte irreparable Folgen haben kann.

Die Hürde, solche Vorsorgliche Massnahmen zu erlassen, sind in der Praxis aller Gerichte hoch, da man damit das Urteil zum Teil vorwegnimmt.

Das Gericht kommt somit zum Schluss, dass die Art und Weise wie Israel diese «Militäraktion» führt, zu Genozid führt, sonst hätte das Gericht diese vorsorglichen Massnahmen nicht getroffen. Weiter ergibt sich aus dem Entscheid (Punkt 3), dass das Gericht der klaren Meinung ist, dass Politiker Israels zum Genozid aufgerufen haben. Damit kann sich die Führung Israels unter keinen Umständen mit dem Argument retten, man habe davon nichts gewusst, da man ja genau zu den vorgeworfenen Verbrechen selbst aufgerufen hat.

Die folgenden Ausführungen stützen sich alle auf die vom Gericht in seinem Entscheid vom 26. Januar 2024 gemachten Erwägungen – wir verweisen jeweils auf die betreffenden Ziffern des Entscheids. Da der Entscheid lediglich in Englisch und Französisch publiziert wurde, haben wir eine DeepL-Übersetzung hier auf Deutsch hinterlegt.

Erwägungen aus dem Urteil zu den Toten, Verletzten, Vertriebenen und Schäden an Wohnhäusern

In seinen Erwägungen (Ziff. 46) verwendete das Gericht Zahlen des Büros der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) vom 24. Januar 2024. Diese Zahlen vom 24. Januar 2024 zeigen, dass 25’700 Palästinenser getötet worden sind, über 63’000 Verletzungen gemeldet wurden, über 360’000 Wohneinheiten zerstört oder teilweise beschädigt wurden und dass ca. 1,7 Millionen Menschen innerhalb des Landes vertrieben wurden.

Erwägungen aus dem Urteil zu den humanitären Zuständen in Gaza

Der Gerichtshof erwähnt in seinen Erwägungen Aussagen verschiedener Personen von UNO-Organisationen, welche die Zustände in Gaza beschreiben:

Untergeneralsekretär der Vereinten Nationen für humanitäre Angelegenheiten und Nothilfekoordinator, Herr Martin Griffiths, am 5. Januar 2024:

«Gaza ist ein Ort des Todes und der Verzweiflung geworden.»

Entscheid, S. 13, Punkt 47

Weltgesundheitsorganisation (WHO), 21. Dezember 2023:

«Noch nie dagewesene 93% der Bevölkerung im Gazastreifen leiden unter krisenhaftem Hunger, unzureichender Ernährung und einem hohen Maß an Unterernährung. In mindestens 1 von 4 Haushalten herrschen ‹katastrophale Zustände›: extremer Mangel an Nahrungsmitteln und Hungersnot und sind gezwungen, ihre Besitztümer zu verkaufen und andere extreme Maßnahmen zu ergreifen, um sich eine einfache Mahlzeit leisten zu können. Hungersnot, Not und Tod sind offensichtlich.»

Entscheid, S. 13, Punkt 48

Generalkommissar des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA), Herr Philippe Lazzarini, am 13. Januar 2024:

«Es ist 100 Tage her, dass der verheerende Krieg begann, in dem Menschen getötet und vertrieben wurden, Menschen in Gaza getötet und vertrieben wurden, nachdem die Hamas und andere Gruppen schreckliche Angriffe auf Menschen in Israel verübt hatten. Für die Geiseln und ihre Familien waren es 100 Tage voller Qualen und Angst.

In den vergangenen 100 Tagen hat das anhaltende Bombardement des Gazastreifens zu einer Massenvertreibung einer Bevölkerung verursacht, die sich in einem Zustand des Wandels befindet ständig entwurzelt und gezwungen ist, über Nacht zu gehen, nur um dann an Orte zu ziehen, die genauso unsicher sind. Dies war die die größte Vertreibung des palästinensischen Volkes seit 1948.

Dieser Krieg hat mehr als 2 Millionen Menschen betroffen die gesamte Bevölkerung von Gaza. Viele werden ein Leben lang Narben tragen, sowohl physisch als auch psychisch. Die große Mehrheit, einschließlich der Kinder, ist schwer traumatisiert.

Die überfüllten und unhygienischen UNRWA-Unterkünfte sind nun das Zuhause von mehr als mehr als 1,4 Millionen Menschen. Es fehlt ihnen an allem, von Nahrung über Hygiene bis hin zur Privatsphäre. Die Menschen leben unter unmenschlichen Bedingungen, wo sich Krankheiten ausbreiten, auch unter Kindern.

Sie leben im Unmöglichen und die Uhr tickt schnell in Richtung Hungersnot.

Die Notlage der Kinder in Gaza ist besonders herzzerreißend. Eine ganze Generation von Kindern ist traumatisiert und wird Jahre brauchen, um zu heilen. Tausende wurden getötet, verstümmelt und verwaist. Hunderttausende sind der Bildung beraubt. Ihre Zukunft ist in Gefahr, mit weitreichenden und langanhaltenden Folgen.»

Entscheid, S. 16/17 Punkt 49

Erwägungen aus dem Urteil zu den Aufrufen zum Völkermord durch israelische Politiker

Einleitung

Der schwerwiegendste Vorwurf, den der Gerichtshof Israel macht, bezieht sich auf den öffentlichen Aufruf von israelischen Politikern zum Genozid (oben Punkt 3 des Entscheids).

Der Umstand, dass palästinensische Zivilisten systematisch abgeschlachtet werden, ist verheerend – die öffentliche Aufrufung zum Genozid hebt das Böse jedoch noch einmal auf eine andere Ebene, die man nach dem Holocaust vor 80 Jahren eigentlich hätte ausschliessen können. Der Umstand, dass dieser Aufruf vom ehemaligen Opfer kommt, macht die Angelegenheit noch unerträglicher.

Hier einige Aussage israelischer Politiker, welche in den Erwägungen des Gerichtshofs zitiert wurden:

Am 9. Oktober 2023 verkündete der israelische Verteidigungsminister Yoav Gallant, dass er eine «vollständige Belagerung» von Gaza-Stadt angeordnet hat und dass es «keinen Strom, keine Lebensmittel, keinen Treibstoff» geben wird und dass «alles geschlossen [sei]». Am folgenden Tag erklärte Minister Gallant vor israelischen Truppen an der Grenze zum Gazastreifen:

«Ich habe alle Fesseln gelöst… Sie haben gesehen, wogegen wir kämpfen. Wir kämpfen gegen menschliche Tiere. Das ist die ISIS von Gaza. Das ist es, was wir bekämpfen… Gaza wird nicht mehr so sein wie vorher. Es wird keine Hamas mehr geben. Wir werden alles vernichten. Wenn es nicht einen Tag dauert, wird es eine Woche dauern, es wird Wochen oder sogar Monate dauern. sogar Monate, wir werden alle Orte erreichen.»

Seite 17, Punkt 52 des Entscheids

Am 12. Oktober 2023 erklärte Isaac Herzog, Präsident Israels, in Bezug auf den Gazastreifen:

«Wir arbeiten und operieren militärisch nach den Regeln des internationalen Rechts. Unzweideutig. Es ist eine ganze Nation da draußen, die dafür verantwortlich ist. Es ist nicht wahr, dass die Zivilisten nichts davon wissen und nicht involviert sind. Das ist absolut nicht wahr. Sie hätten sich erheben können. Sie hätten gegen das böse Regime kämpfen können, das den Gazastreifen durch einen Staatsstreich übernommen hat. Aber wir sind im Krieg. Wir sind im Krieg. Wir sind im Krieg. Wir verteidigen unsere Häuser. Wir schützen unser Zuhause. Das ist die Wahrheit. Und wenn eine Nation ihre Heimat schützt Heimat schützt, kämpft sie. Und wir werden kämpfen, bis wir ihnen das Rückgrat brechen.»

Seite 17/18, Punkt 52 des Entscheids

Am 13. Oktober 2023 erklärte Israel Katz, der damalige Minister für Energie und Infrastruktur Israels, auf X (ehemals Twitter):

«Wir werden die Terrororganisation Hamas bekämpfen und sie zerstören. Die gesamte Zivilbevölkerung in [G]aza wird aufgefordert, die Stadt sofort zu verlassen. Wir werden siegen. Sie werden keinen einen Tropfen Wasser oder eine einzige Batterie erhalten, bis sie die Welt verlassen.»

Seite 18, Punkt 52 des Entscheids

Schliesslich fand eine Presseerklärung herausgegeben von 37 Sonderberichterstattern, Berichterstattern, unabhängigen Experten und Mitgliedern von Arbeitsgruppen der Sonderverfahren des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen Eingang in die Erwägungen des Gerichtshofs.

Darin äusserten sich die Berichterstatter alarmiert über die

«Erkennbar völkermörderische und entmenschlichende Rhetorik von hochrangigen israelischen  Regierungsvertretern».

Seite 18, Punkt 52 des Entscheids

Die Versuche der israelischen Anwälte

Unzuständigkeit

Die israelische Seit versuchte zuerst, das Gericht dazu zu bewegen, sich unzuständig zu erklären, da zwischen Israel und Süd-Afrika gar kein Disput bestünde. Man argumentierte, dass der Austausch zwischen den Parteien keinen Anhaltspunkt für einen solchen Disput hergäbe und dass man dies zwischen den Parteien hätte besprechen können.

Diese Strategie ist aus anwaltlicher Sicht, eine effiziente Strategie, sich des gesamten Falles zu entledigen – damit wäre die Diskussion vor Gericht über die materiellen Punkte – Genozid und Aufruf dazu – gar nicht aufgekommen und Israel hätte sich damit der Peinlichkeiten entziehen können.

Diesem formellen Argument folgte das Gericht nicht und erklärte sich für zuständig.

Keine Anzeichen für Genozid

Israel argumentierte weiter, dass die von Südafrika beanstandeten Handlungen nicht unter dieunter die Bestimmungen der Völkermordkonvention fallen, weil die notwendige spezifische Absicht, das palästinensische Volk das palästinensische Volk als solches ganz oder teilweise zu vernichten, nicht bewiesen worden sei, auch nicht auf einer prima facie Basis.

«Darüber hinaus argumentierte Israel, dass in Situationen städtischer Kriegsführung zivile Opfer eine unbeabsichtigte Folge rechtmäßiger Gewaltanwendung gegen militärische Objekte sein könnten und keine völkermörderischen Handlungen darstellen würden.

Auch diesem Argument folgte das Gericht nicht. Das Gericht erwog, die Absicht müsse darin bestehen, zumindest einen wesentlichen Teil der jeweiligen Gruppe (hier Palästinenser) zu zerstören.

In den Erwägungen finden sich auch Argumente der israelischen Anwälte, welche bezüglich Zynismus an die Aussage, Eichmanns anlässlich seiner Befragung in seinem Prozess erinnert. Dort antwortete Eichmann auf die Frage, warum die Menschen in den Güterwagons auf dem Weg nach Auschwitz so eng zusammengepfercht worden seien lakonisch – «Das Gepäck dieser Menschen sei ja in separaten Waggons transportiert worden.»

Ähnlich zynisch tönt die Aussage der israelischen Anwälte,

«ein Dutzend Bäckereien haben kürzlich mit der Kapazität, mehr als 2 Millionen Brote pro Tag zu produzieren, wiedereröffnet.»

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es auch Bäckereien in Auschwitz gab, weiss man nicht, inwiefern sich der Zynismus der israelischen Anwälte von Argumenten von Holocaust-Kriegsverbrecher unterscheiden.

Blitzschneller Entscheid – mit geopolitischen Folgen

Wie wichtig und dringend dem Internationalen Gerichtshof dieses Verfahren war, ergibt sich bereits aufgrund des straffen Zeitablaufs, welches das Gericht den Parteien vorgab. Nachdem die Eingabe Süd-Afrikas am 29. Dezember 2023 einging, setzte das Gericht die mündlichen Vorträge der Parteien auf den 11. und 12. Januar 2024 an. Das ist eine extrem kurze Frist und in vielen Ländern dieser Welt sind in diesem Zeitraum aufgrund von Festtagen die Gerichte geschlossen. Bereits zwei Wochen später entschied das Gericht am 26. Januar 2024.

Weiter einzigartig ist der Entscheid insbesondere vor dem Hintergrund der zahllosen zahnlosen UNO-Resolutionen seit 1948, welche die Politik Israels gegenüber den Palästinensern in keiner Weise zu beeinflussen vermochten. Israel sieht sich jetzt mit einem Entscheid konfrontiert, welcher bei Nichteinhaltung strafrechtliche Konsequenzen für die politische und militärische Führung Israels zur Folge haben wird.

Prima facie stoppt das Gericht mit diesem Entscheid einen Genozid. Die Konsequenzen dieses Entscheids haben jedoch das Potential, geopolitische Folgen für den gesamten Nahen Osten zu haben. Befolgt Israel die Verfügungen des Gerichts, so müssen die Angriffe eingestellt werden und somit kann Israel das «Problem», das es unseres Erachtens selbst geschaffen hat, so nicht lösen.

Wie die Richter abgestimmt haben

15 ständige Mitglieder

Der Internationale Gerichtshof besetzt die Richterbank mir 15 ständigen Mitgliedern. Die Richter stammen aus den USA, Russland, der Slowakei, Frankreich, Marokko, Somalia, China, Uganda, Indien, Jamaika, aus dem Libanon, Japan, Deutschland, Australien und Brasilien. Die Liste der Richter mit Biographien finden sie hier.

Zwei ad-hoc Mitglieder

Für das gegenwärtige Verfahren berief das Gericht ad-hoc zwei weitere Mitglieder auf die Richterbank. Israel entsandte Aharon Barak, den ehemaligen Präsidenten des Obersten Gerichts in Israel. Süd-Afrika entsandte Dikgang Ernest Moseneke.

Eindeutige Ergebnis

Von den 17 Richtern stimmten mindesten 15 für alle Punkte.

Abstimmungsverhalten des Israelischen Richters überrascht

Interessant war selbstverständlich das Abstimmungsverhalten des Israelischen Richters. Er stimmte bei zwei Punkten mit der Mehrheit des Gerichts:

Punkt 4: Der Staat Israel ergreift sofortige und wirksame Maßnahmen, um die Bereitstellung von dringend benötigte Grundversorgung und humanitäre Hilfe zu ermöglichen, um die widrigen Lebensumstände der Palästinenser im Gazastreifen zu verbessern;

Punkt 3: Der Staat Israel ergreift alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen zur Verhinderung und Bestrafung der direkten und öffentliche Aufstachelung zum Völkermord an Mitgliedern der palästinensischen Gruppe im Gazastreifen.

Dass der israelische Richter Punkt 3 befürwortete und somit die Aufrufung zum Genozid seiner eigenen Regierung verurteilte, ist eine öffentliche Verurteilung der israelischen Regierung durch den ehemaligen Präsdidenten des Obersten Gerichts Israels.

Verurteilt die Führung Israels – Aharon Barak – Israelischer ad-hoc Richter beim International Gerichtshof

Ugandas Richterin als Ausreisserin – sie steht wohl vor dem beruflichen Aus

Das ständige Richtermitglied aus Uganda, Richterin Julia Sebutinde, stimmte – im Gegensatz zu ihrem israelischen Kollegen – gegen alle Punkte des Entscheids – als einzige.

Das offizielle Uganda reagiert umgehend und scharf.

Adonia Ayebare, Ugandas Ständiger Vertreter bei der UNO, sagte am Samstag auf X (früher Twitter).

“Das Urteil von Richterin Sebutinde am Internationalen Gerichtshof vertritt nicht die Position der Regierung Ugandas zur Lage in Palästina.”

Richterin Sebudinde – gekauft oder bedroht?

Dieses Skandalöse Abstimmungsverhalten wird wohl für die Richterin Folgen haben.

Fazit

Der Entscheid des Internationalen Gerichtshof hätte klarer nicht sein können. Israel steht in den Augen des International Gerichtshof nicht nur als Völkermörder da, sondern seine Führung als Aufrufer zum Völkermord. Sogar das israelische Mitglied auf der Richterbank teilt diese Meinung. .

«Ende Februar muss Israel dem Gericht rapportieren – bis jetzt geht das Morden weiter.»

Die Argumente der israelischen Anwälte anlässlich dieses Verfahrens sind schockierend und so zynisch wie die Verteidigungsversuche von Kriegsverbrechern wie Adolf Eichmann.

Die westlichen Medien sind auf der Seite Israels – das wird irgendwann Folgen haben.

Ende Februar muss Israel dem Gericht rapportieren – bis jetzt geht das Morden weiter.

«So verhalten sich Hegemonen.»

Dies hat Süd-Afrikas Aussenministerin Naledi Pandor am 2. Februar in klaren Worten bestätigt.

«Ich kann nicht unehrlich sein. Ich glaube, dass die Urteile des Gerichts ignoriert worden sind. In den letzten drei oder vier Tagen sind Hunderte von Menschen getötet worden. Und offensichtlich glaubt Israel, dass es die Lizenz hat, zu tun, was es will.»

Den Völkermord kann man nur stoppen, wenn die USA das wollen. Den USA geht es jedoch nicht um die Menschen in Gaza, sondern um ihre Macht im Nahen Osten. Der Völkermord stört die Herren Biden und Blinken, aber sie nehmen diesen bei der Verfolgung ihrer Ziele in Kauf. So verhalten sich Hegemonen.

Internationaler Gerichtshof führt Nuklearschlag gegen Israel

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